Wer kann behandelt werden?

Prinzipiell kann jeder, der unter einer Behandlungsbedürftigen seelischen Erkrankung leidet, durch einen Psychotherapeuten behandelt werden. Da es in Deutschland zwei Leistungserbringer im Sektor der Krankenversicherung gibt - die Private und die Gesetzliche Krankenversicherung - richtet sich jedoch auch Ihre Auswahl des Behandlers, nach dessen Berechtigung zur Abrechnung.


Sie sind privat versichert, als Beamter beihilfeberechtigt oder Selbstzahler?

In diesem Fall ist nur zu klären, ob und in welchem Umfang ihre PKV die Kosten einer Behandlung übernimmt, da dies tarif-abhängig ist. Ein einfacher Anruf bei der PKV bzw. der Beihilfestelle reicht aus und diese schicken Ihnen dann die notwendigen Unterlagen zu.


Sie sind gesetzlich versichert?

In diesem Fall ist bereits alles durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung geklärt.
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